10 % für Gästefans? Nicht beim HSV!
Am Freitag, den 4. April, startete der Karlsruher SC wie geplant den Vorverkauf für das Auswärtsspiel beim Hamburger SV. Zunächst hatten Mitglieder und Dauerkarteninhaber die Möglichkeit, sich Tickets zu sichern. Bis Sonntagabend wurden auf diesem Weg rund zwei Drittel des zur Verfügung stehenden Gästekontingents abgesetzt.
Am Montag, den 7. April, wurde – wie angekündigt – der freie Verkauf gestartet.
Nur einen Tag später forderte der HSV den sofortigen Verkaufsstopp. Grundlage war eine Klausel in den Ticket-AGB des HSV, nach der der Gästekartenverkauf spätestens sechs Wochen vor dem Spiel beendet sein muss. Ab diesem Zeitpunkt darf ausschließlich der HSV über den weiteren Verkauf entscheiden.
In der Folge wollte der KSC die verbliebenen Tickets erneut intern anbieten. Doch der HSV untersagte auch dies – und verlangte stattdessen entweder die Abnahme der gesamten restlichen Gästekarten oder die vollständige Rückgabe des restlichen Kontingents. Für den KSC hätte das bedeutet, zwischen 800 und 1000 Tickets verbindlich abnehmen zu müssen, ohne die Möglichkeit des Verkaufs an Fans, die keine Dauerkarteninhaber oder Mitglieder sind. Ein durchaus großes finanzielle Risiko wäre also die Folge gewesen.
Dabei ist die rechtliche Grundlage vielleicht eindeutig – fanfreundlich und moralisch vertretbar ist dies ganz sicher nicht.
Laut DFB-Richtlinie steht dem Gastverein ein Kontingent von 10 % der Stadionkapazität zu. Dass dieses Kontingent letztlich nicht vom Gastverein selbstständig bis kurz vor Spieltag verkauft werden darf – widerspricht dem Gedanken der 10% Regel völlig und gleicht einem Skandal.
Wir fordern die Einhaltung der 10% Regel für Gästefans! Das heißt klare, einheitliche und vor allem fanfreundliche Regelungen im Umgang mit Gästekontingenten – ohne juristische Schlupflöcher.
Supporters Karlsruhe 1986 e.V. & ULTRA1894